Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung können die Aufsichtsbehörden Geldbußen von bis zu 10 Mio. EURO oder im Fall von Unternehmen von bis zu 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängen. Nachdem dieses Instrument in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten noch sehr zurückhaltend eingesetzt wurde, haben die verhängten Bußgelder sowohl gegen kleinere Unternehmen als auch gegen große Marktteilnehmer im vergangenen Jahr ganz erheblich zugenommen. Auf unserer Seite “Aktuelle Informationen” finden Sie dazu neuere Entscheidungen. Wir helfen Ihnen dabei, das diesbezügliche Risiko einzuschätzen und zeigen Wege für einen gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten auf, um Bußgelder zu vermeiden.