In bestimmten Bereichen ist der Datenschutz von besonderer Bedeutung, sei es weil die Datenschutzgesetze für diese Bereiche besondere Regeln vorsehen oder weil dort besonders sensible und damit besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden. Dies gilt zum Beispiel für die Forschung, für das Gesundheitswesen oder für die Werbung. Und auch für Vereine gilt es, bestimmte Regeln zu beachten.

Mit der Digitalisierung wurden vielen Wissenschaftsdisziplinen neue Möglichkeiten eröffnet, um mit neuen Forschungsmethoden Erkenntnisse für ihre jeweiligen Forschungsbereiche zu gewinnen. Da bei vielen Forschungsprojekten der Mensch im Mittelpunkt der Arbeiten steht, bilden personenbezogene Daten die Grundlage für entsprechende Erkenntnisgewinne. Die Datenschutzgesetze haben der Forschung umfassende Privilegien eingeräumt, um die sich fortentwickelnden Informationstechniken zum Wohl der Allgemeinheit nutzen zu können. Um im Gegenzug die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung der von solchen Forschungsprojekten betroffenen Personen zu schützen sind seitens der Wissenschaft Garantien erforderlich, die mit den Forschungsprivilegien in Ausgleich zu bringen sind. Wir unterstützen Sie, Ihre Forschungsziele unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verwirklichen.

Ob in einem Forschungsprojekt die Datenschutzgrundverordnung anwendbar ist und ob zur Verarbeitung personenbezogener Daten eine wirksame Einwilligung vorliegt, kann mit Hilfe eines interaktiven virtuellen Assistenten (iVA) der Universität Mannheim einer Vorprüfung unterzogen werden: https://www.berd-nfdi.de/servicestools/legal-questions-in-data-science/ . Das erleichtert Wissenschaftler*innen den Einstieg in die komplexe Materie des Datenschutzes und ermöglicht frühzeitige Konzentration auf die Forschungsarbeit.

Ob und wann personenbezogene oder im Internet durch Text und Data Mining gewonnene Daten nach dem Abschluss eines Forschungsprojekts gelöscht werden müssen, wird in einem in der ZUM 2020, S. 585 ff. erschienen Artikel näher untersucht. Zum Download: https://www.zew.de/publikationen/die-pflicht-zur-loeschung-von-forschungsdaten-urheber-und-datenschutzrecht-im-widerspruch-zu-den-erfordernissen-guter-wissenschaftlicher-praxis

Daten, die Ihnen Ihre Patient*innen überlassen, sind Ausdruck eines ganz besonderen Vertrauensverhältnisses und bedürfen deshalb eines umfassenden Schutzes. Mit der Digitalisierung und der zunehmenden Vernetzung im Gesundheitswesen nimmt auch die Verantwortung der Praxisinhaber für einen sicheren Umgang mit diesen hochsensiblen Daten zu. Insbesondere Versicherungsunternehmen, Dienstleister und Arbeitgeber interessieren sich für möglichst weitgreifende Zugriffe auf Gesundheitsdaten als den Rohstoff der Zukunft, so dass eine Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Grundpflichten unvermeidlich ist. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihren Internetauftritt, bei der Ausarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie und bei der Vorbereitung Ihrer Verarbeitungsverzeichnisse.

Die Aktivitäten im Verein erfordern – je nach Größe bzw. Mitgliederzahl – eine mehr oder weniger enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Denn auf den Einzelnen kommt es an und damit auch auf seine personenbezogenen Daten. Wie läuft die Kommunikation der Vereinsgremien mit den Mitgliedern? Welche Aktivitäten dürfen auf der Internetseite publiziert werden? Dürfen Fotos vom sommerlichen Grillfest im Jahresbericht des Vereins abgedruckt werden, wenn ein darauf zu erkennendes Mitglied damit nicht einverstanden ist? Wir helfen Ihnen, ohne unangemessenen Aufwand Ihren Verein datenschutzrechtlich konform zu organisieren.

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